Grundlage meiner betriebsärztlichen Tätigkeit ist der

§ 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes:

Aufgaben der Betriebsärzte:

Die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche Wiedereingliederung nach längerdauerndem krankheitsbedingtem Ausfall zu begleiten, ist Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz

Betriebsärzte unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung Ihres betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement, indem sie die Bedingungen von Gesundheit analysieren und Faktoren, die Gesundheit schützen und fördern, in den Mittelpunkt stellen.

§ 3 des
Arbeitssicherheitsgesetzes:

Aufgaben der Betriebsärzte:

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